BEG Smart Home Förderungen in Deutschland – alle Neuerungen 2023

Lesedauer
Datum

3 Minuten
17. Februar 2023

Sie sind daran interessiert, mit intelligenter Gebäudetechnik Energie zu sparen? Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) können Sie Ihr Bauvorhaben finanziell unterstützen lassen. Zu Beginn des Jahres 2023 wurden eine Reihe von Neuerungen veröffentlicht - egal, ob Sie ein bestehendes Gebäude erneuern oder einen Neubau errichten.

Was sind die wichtigsten Neuerungen bei der BEG-Förderung 2023?

Bei der Reform der BEG wurden die Richtlinien so aktualisiert, dass sie Anreize zur Modernisierung schaffen und den Zugang zu Fördermitteln erleichtern sollen.

Zusammengefasst sind folgende Neuerungen mit 1. Januar 2023 in Kraft getreten:

  • Da seit einiger Zeit ein erheblicher Fachkräftemangel herrscht, werden nun bei Eigenleistungen die Materialkosten subventioniert. Allerdings muss ein Energieeffizienz-Experte zertifizieren, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt angegeben wurden.
  • Das Konzept der Anspruchsberechtigten wurde grundlegend vereinfacht. Durch die Aufhebung der Beschränkung auf Eigentümer, Mieter und Pächter können künftig alle Investoren eine BEG beantragen.
  • Beim Austausch einer defekten Heizungsanlage gegen eine neue, geförderte Anlage können die Mietkosten für die vorübergehende Heizungstechnik für einen Zeitraum von maximal einem Jahr bezuschusst werden.

Zusätzlich tritt ab März 2023 eine weitere Änderung bezüglich der Neubauförderung in Kraft.

Habe ich Anspruch auf eine Förderung?

Um Anspruch auf die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es wird vorausgesetzt, dass die Umsetzung der Installation oder des Baus nachweislich von einem Fachbetrieb durchgeführt wird.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung des Vorhabens gestellt werden. Bereits im Vorfeld können aber vorbereitende Arbeiten wie Planungs-, Beratungs- oder Aufräumleistungen erbracht werden.
  • Eine technische Projektbeschreibung (TPB) wird einer energetischen Sanierung vorausgesetzt. Diese stellt Ihnen eine Energieeffizienzberatung zur Verfügung.

Was umfasst die BEG-Förderung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der BEG-Förderung um die Subventionierung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich. Unterteilt wird das Programm in drei Teilprogramme:

 

  • Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
  • Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (BEG EM)

Smart Home Förderungen

Da ein Smart Home eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet, um Energie einzusparen, ist es möglich, Förderungen für diverse Smart Home Produkte zu beziehen.

Dabei umfasst die Förderung Geräte und Tools wie Fenster- und Türsensoren, automatisierte Beschattungssteuerung, Temperaturregler, Energie-Meter und vieles mehr.

Wozu dient die BEG-Förderung und für welche konkreten Maßnahmen erhalte ich BEG-Fördermittel?

Eine Förderung durch die BEG können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren oder bei einem Neubau energiesparende Maßnahmen planen. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise die Installation von effizienter Heizungs- und Klimatechnik wie Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und der Gebäudehülle. Die genannten Einzelmaßnahmen können bis zu maximal 30% subventioniert werden. 

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