Energie­management gemäß §14a EnWG

Lesedauer
Datum

5 Minuten
6. März 2024

Im Zuge der Energiewende in Deutschland nimmt die Bedeutung von Energieeffizienz und der nachhaltigen Nutzung von Energie kontinuierlich zu. Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Erfahren Sie jetzt, wie dieser Paragraf Ihre Stromrechnung beeinflussen und zur intelligenten Energieoptimierung beitragen kann.

Was ist der §14a EnWG?

Der §14a EnWG wurde eingeführt, um die Netzstabilität zu fördern und die Integration erneuerbarer Energien, wie durch PV-Anlagen, zu verbessern. Das geschieht durch die netzorientierte Steuerung von Geräten mit hohem Stromverbrauch. Davon sind zum Beispiel Elektroheizungen, Wärmepumpen oder Wallboxen betroffen.

Der Paragraf ermöglicht es Netzbetreibern, die Energieabnahme dieser Geräte zu reduzieren. Sprich: Bei einem entsprechenden Signal vom Stromanbieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Wärmepumpe, Wallbox oder ähnliche Geräte auf eine Mindestleistung zu reduzieren, um das Stromnetz zu schützen.

Davon betroffen sind alle Betreiber – in den meisten Fällen Besitzer bzw. Bewohner – eines Gebäudes. War die technische Inbetriebnahme nach dem 01. 01. 2024, gilt die Verpflichtung ab sofort. Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, sind bis 01. 01. 2029 verpflichtet, in die neue Festlegung von § 14a überführt zu werden.

Zitat der Bundesnetzagentur:

„Der Netzbetreiber darf, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“. […] Verbraucherinnen und Verbraucher können einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen. Alternativ können sie wählen, von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall koordinieren sie die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem für mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen eigenständig.“

Integration in das Energiemanagement gemäß §14a EnWG

Um Ihre Abhängigkeit vom Netzbetreiber gemäß §14a EnWG zu verringern, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem. Dieses drosselt die Netzabnahme, indem der Stromverbrauch, der für Sie am wenigsten relevanten Geräte, reduziert wird. Anders gesagt: Sie nützen die zur Verfügung stehende Leistung so, wie es für Sie am komfortabelsten ist.

Unabhängig vom §14a EnWG ergibt sich durch die Integration von Heizung/Kühlung, Wallboxen und die automatisierte Steuerung von Haushaltsgeräten eine effizientere Nutzung. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Energiekosten, sondern auch zu einem komfortableren und nachhaltigeren Wohnen.

Wichtig ist, dass die verwendeten Systeme und Geräte miteinander kommunizieren können und optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Loxone bietet hierfür umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen an.

Auf Energiemanagement setzen und trotz §14a EnWG unabhängig bleiben

Der §14a EnWG wurde entwickelt, um das Netz zu entlasten und erneuerbare Energien besser in dieses integrieren zu können. Mit einem Energiemanagementsystem verringern Sie die Auswirkungen dieser gesetzlichen Regelung auf Ihren Komfort. Zudem senken Sie Ihre Energiekosten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.

Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns oder einen unserer Fachpartner, um mehr über die Möglichkeiten der Energieoptimierung mit Loxone zu erfahren.

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